Rechtsberatung Düsseldorf

Besteuerung von Abfindungen

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten? Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie sich rechtlich und steuerlich beraten lassen. Denn eine Abfindungsvereinbarung sollte steuerlich optimal gestaltet werden, damit Sie so wenig wie möglich Steuern zahlen.

Vergünstigte Besteuerung von Abfindungen

Eine Abfindung ist nicht steuerfrei, unterliegt aber bei einer Auszahlung innerhalb eines Jahres der begünstigten Besteuerung des § 34 Einkommensteuergesetz (sog. „Fünftelregelung“). Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bei einer hohen Abfindungssumme in der Regel der Höchststeuersatz anwendbar wäre. Daher hat er dies mit der Fünftelregelung abgefedert. Auf den Abfindungsbetrag wird dabei lediglich der Steuersatz angewandt, der auf 1/5 des Betrages entfallen würde. Der Steuervorteil wird jedoch durch zusätzlich zu versteuernde Einkünfte reduziert. Auch Arbeitslosengeld hat einen negativen Einfluss auf den Steuervorteil. In manchen Fällen kann es zudem sinnvoll sein, sich die Abfindung über 5 Jahre auszahlen zu lassen.

Rechtliche und Steuerliche Beratung zur Reduzierung der Steuerlast

Aufgrund unserer langjährigen Beratungserfahrung bei Abfindungsbesteuerungen helfen wir Ihnen, die steuerlich optimale Variante für Sie anhand von detailliert durchgeführten Vergleichsberechnungen, zu finden. Darüber hinaus prüfen wir gerne auch den Entwurf des Abfindungsvertrages und helfen Ihnen die Klauseln zu Ihren Gunsten rechtlich zu formulieren. Sollten Sie eine Kündigungsschutzklage durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht eingereicht haben, aber noch kein Urteil vorliegen, sollte eine mögliche gerichtliche Einigung ebenfalls steuerlich optimiert abgestimmt werden.

Unsere Leistungen

  • Rechtliche Überprüfung der Abfindungsvereinbarung
  • Beratung zur Steueroptimierung des Abfindungsbetrages
  • Durchführung von detaillierten Vergleichsberechnungen zur Bestimmung der höchsten Steuerersparnis
  • Beratung hinsichtlich Auszahlungszeitpunkt und Auszahlungszart (Einmalzahlung oder verteilt über mehrere Jahre)
  • Formulierungshilfe bei Klauseln der Abfindungsvereinbarung
  • Unterstützung bei Kündigungsschutzklagen zur optimalen Formulierung im gerichtlichen Vergleich
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung zur Sicherstellung der Anwendbarkeit der Fünfelregelung