Steuerberater Seeleute

Besteuerung von Seeleuten und Schiffspersonal | Wir sind Ihr Steuerberater für Seeleute und beraten Sie deutschlandweit

Bei der Besteuerung von Seeleuten gibt es verschiedene Besonderheiten zu beachten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist besonders die Kenntnis des internationalen Steuerrechts, hier insbesondere der verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen, da Seeleute häufig bei ausländischen Arbeitgebern beschäftigt sind. Als Steuerberater in Düsseldorf betreuen wir deutschlandweit zahlreiche Seeleute mit deutschem und ausländischem Arbeitgeber und können auf langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurückblicken. Auch unsere umfassenden Kenntnisse im internationalen Steuerrecht und der verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen sind für die Beurteilung der jeweiligen Sachverhalte unerlässlich.

Abgabeverpflichtung einer Steuererklärung in Deutschland

Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Seeleute sich nicht bewusst sind, dass eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben ist. Oft hören wir Aussagen wie „Ich bin doch weniger als 183 Tage in Deutschland und muss deshalb keine Steuererklärung abgeben“.  Dies ist leider nicht richtig. Daher empfiehlt es sich, grundsätzlich prüfen zu lassen, ob eine Abgabeverpflichtung in Deutschland besteht, um negative Konsequenzen oder im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren zu vermeiden.  Grundsätzlich sollten Sie hellhörig werden, wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in keinem Land Steuern zahlen.

Steuererstattung oder Steuernachzahlung?

Für Seeleute wie z.B. Kapitäne, Schiffsoffiziere, Marinesoldaten, Mechaniker, Crewmitglieder oder Schiffspersonal aus anderen Bereichen der Seefahrt, kann es sich auf der einen Seite lohnen, in Deutschland eine Steuerklärung abzugeben, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Dies gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Seeleute. Die monatliche Lohnsteuer berechnet sich in der Regel aus dem voraussichtlichen Jahreseinkommen. Da die meisten Seeleute bzw. das Schiffspersonal jedoch weniger als ein Jahr auf dem Schiff tätig sind, fällt die einbehaltene Lohnsteuer in Relation zum tatsächlichen Gehalt oft sehr hoch aus. Daher gibt es bei Seeleuten oftmals eine hohe Erstattung der bereits gezahlten Lohnsteuer. Dies ist jedoch nur bei einem deutschen Arbeitgeber der Fall.

Auf der anderen Seite kommt es auch auf zu einer hohen Steuernachzahlung und zwar grundsätzlich dann, wenn man für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, der natürlich keine deutsche Lohnsteuer einbehält. Da dies von vielen Faktoren abhängt wie z.B. der Flagge, dem Sitz der Geschäftsführung der Reederei, dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen etc. ist jeder Einzelfall separat zu prüfen. Wichtig ist es zu prüfen, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Sollte ein anderes Land als Deutschland, das Besteuerungsrecht haben, heißt das nicht, dass in Deutschland keine Steuererklärung abzugeben ist.

Wir sind Ihr Steuerberater für Seeleute – Auch wenn unsere Kanzlei in Düsseldorf ist, beraten wir Sie Dank der Digitalisierung deutschlandweit. Beratungsgespräche können per Telefonat oder Zoom Call stattfinden und Ihre Unterlagen zur Erstellung der Steuererklärung können Sie einfach und sicher über unser Mandantenportal zur Verfügung stellen.

Unsere Leistungen für Seeleute

  • Allgemeine Beratungsleistungen
  • Prüfung des Vorliegens von unbeschränkter oder beschränkter Steuerpflicht
  • Prüfung der Steuerpflicht in Deutschland
  • Erstellung der Steuererklärung für Seeleute
  • Berücksichtigung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen

Grundsätzliches zur Steuerpflicht von Seeleuten und Schiffspersonal

Bei der Besteuerung von Seeleuten auf Seeschiffen/Handelsschiffen wird unterschieden zwischen:

  • unbeschränkt steuerpflichtigen Seeleuten und
  • beschränkt steuerpflichtigen Seeleuten

Welcher Steuerpflicht ein Seemann unterliegt, hängt davon ab, wo er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Unbeschränkt steuerpflichtige Seeleute und Schiffspersonal

Deutsche oder ausländische Seeleute sind unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Besteuerung kann jedoch durch ein Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Land zugewiesen sein.

Beschränkt steuerpflichtige Seeleute und Schiffspersonal

Hat der Seefahrer weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist er lediglich beschränkt steuerpflichtig. In der Regel wird bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt bei Überschreiten von 183 Tagen in einem Zeitraum von 12 Monaten begründet. Seefahrer, die sich unter deutscher Flagge mehr als 183 Tage in fremden Hoheitsgewässern oder Häfen aufhalten, jedoch nicht länger als 1 Jahr auf dem Schiff unter deutscher Flagge beschäftigt sind, begründen keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und sind lediglich beschränkt steuerpflichtig.

Sie fahren zur See und haben Fragen zu Ihrer Situation. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.