Steuerberater Düsseldorf, Erbschaftsteuer & Schenkungssteuer

Schenkungssteuer – Vermögensplanung zu Lebzeiten

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer sind unmittelbar miteinander verknüpft. Die Vermögensübertragung erfolgt klassischerweise mit Eintritt des Erbfalls. Um eine hohe Erbschaftssteuer für die Erben zu vermeiden, kann bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenkt werden. In diesem Fall greift jedoch die Schenkungssteuer, die es so niedrig wie möglich zu halten gilt bzw. im besten Fall ganz vermieden werden sollte.

Die Schenkungssteuer wird im Wesentlichen nach denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer erhoben. Wie hoch die Steuerlast ist, hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Geschenks ab. Durch Geschenke zu Lebzeiten, können Freibeträge genutzt werden, so dass steuerfreie Schenkungen möglich sind. Alle zehn Jahre darf jeder Empfänger Freibeträge fürs Vermögen aufs Neue voll ausschöpfen. Um hohe Steuerzahlungen zu vermeiden, sollte deshalb bereits im Vorfeld zu Lebzeiten von den Freibeträgen Gebrauch gemacht werden.

 

Fallstricke Schenkungssteuer

Im Bereich der Schenkungssteuer kommt es sehr häufig zu unterschätzten Steuerfallen, von denen man als Privatperson erst einmal nicht davon ausgeht, dass hier eventuell eine Problematik bestehen könnte. Gerne informieren wir Sie im folgenden über häufige Fallstricke aus unserer Praxis, die oft übersehen werden im Hinblick auf eine mögliche Schenkungssteuerpflicht.

  • Steuerfalle Gemeinschaftskonto bei Eheleuten
  • Schenkungen nach Wegzug ins Ausland
  • Schenkungen aus dem Ausland
  • Gewährung von zinslosen Darlehen

Sie fühlen Sich angesprochen? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns gerne an, um herauszufinden ob eine vermeintliche Steuerfalle noch rückgänging gemacht werden kann. Denn oft kann man durch entsprechende vertragliche Regelungen Schenkungssteuer vermeiden. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und erarbeiten eine Strategie.

Unsere Leistungen

  • Anzeige von Schenkungen beim zuständigen Finanzamt
  • Erstellung der Schenkungssteuererklärung
  • Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratung hinsichtlich der Ausnutzung von schenkungssteuerlichen Freibeträgen
  • Vermögensplanung und Gestaltung
  • Erstellung von Verträgen zur Vermeidung von Schenkungssteuer in enger Zusammenarbeit mit dem Notar
  • Übernahme der Koordination der notariellen Vertragsentwürfe sofern gewünscht
  • Beratungen bei Erhalt von Schenkungen aus dem Ausland
  • Erstellung der Feststellungserklärungen für die Bewertung von Grundstücken

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