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Schenkungssteuer – Vermögensplanung zu Lebzeiten

Die Schenkungssteuer spielt eine entscheidende Rolle bei der steuerlichen Planung von Vermögensübertragungen. Wer eine Schenkung erhält, sei es Geld, Immobilien oder andere Vermögenswerte, sollte sich frühzeitig mit der Schenkungssteuer auseinandersetzen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

In Deutschland unterliegt jede Schenkung der Schenkungssteuer, sofern bestimmte Freibeträge überschritten werden. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie dem Wert der Schenkung. Besonders bei größeren Schenkungen, wie Immobilienübertragungen, kann eine professionelle Beratung zur Schenkungssteuer helfen, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Um Schenkungssteuer und später auch Erbschaftsteuer zu vermeiden, ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten das Vermögen in die nächste bzw. sogar übernächste Generation zu übertragen. Durch umsichtige und langfristige Planung zu Lebzeiten, ergibt sich bei der Schenkungssteuer ein großes Gestaltungspotenzial, welches Sie ausnutzen sollten.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Lösung, wie Sie Ihr Vermögen im Rahmen der geltenden Freibeträge optimal übertragen können. Darüber hinaus beraten und begleiten wir Sie bei der Vertragsgestaltung, der Durchsicht und eventuell notwendigen Anpassung der Notarverträge (insbesondere bei der Übertragung von Grundstücken und Immobilien).

Auch die Freibeträge unter Ehegatten, (die ohne einen Ehevertrag in der Regel im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben), können ausgenutzt werden, um Vermögenswerte auf den Ehepartner zu übertragen, damit auch die Freibeträge des Ehegatten für die Übertragung in die nächste Generation genutzt werden können. Dies ermöglicht nicht nur eine steuerliche Optimierung, sondern auch eine flexiblere Vermögensverlagerung, die langfristig zu einer besseren Planbarkeit der Erbschafts- und Schenkungssteuer führt.

Hier gibt es einige Optionen, die es sogar erlauben, hohe Beträge, ohne dass der Freibetrag abgeschmolzen wird, zu übertragen. Durch frühzeitige Vermögensübertragungen und entsprechende vertragliche Regelungen lässt sich Schenkungssteuer reduzieren oder sogar vermeiden. Wir zeigen Ihnen gerne, wie diese Optionen in die Tat umgesetzt werden können.

Fallstricke Schenkungssteuer

Im Bereich der Schenkungssteuer kommt es sehr häufig zu unterschätzten Steuerfallen, von denen man als Privatperson erst einmal nicht davon ausgeht, dass hier eventuell eine Problematik bestehen könnte. Vorsicht ist beispielsweise geboten bei Schenkungen, die einen hohen Wert haben, denn alle Schenkungen, die keine Gelegenheitsgeschenke sind, sind schenkungssteuerpflichtig. Gerne informieren wir Sie im folgenden über häufige Fallstricke aus unserer Praxis, die oft übersehen werden, wenn es um eine mögliche Schenkungssteuerpflicht in Deutschland geht:

  • Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung an Angehörige
  • Steuerfalle Gemeinschaftskonto bei Eheleuten
  • Schenkungen nach Wegzug ins Ausland
  • Schenkungen aus dem Ausland
  • Schenkung von Luxusreisen
  • Schenkung von teuren Fahrzeugen zu besonderen Anlässen
  • Gewährung von zinslosen oder niedrig verzinsten Darlehen

Sie fühlen Sich angesprochen? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und erarbeiten eine Strategie. Denn oft lässt sich durch entsprechende vertragliche Regelungen Schenkungssteuer vermeiden.

Unsere Leistungen

  • Anzeige von Schenkungen beim zuständigen Finanzamt
  • Erstellung der Schenkungssteuererklärung
  • Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratung hinsichtlich der Ausnutzung von schenkungssteuerlichen Freibeträgen
  • Vermögensplanung und Gestaltung
  • Erstellung von Verträgen zur Vermeidung von Schenkungssteuer in enger Zusammenarbeit mit dem Notar
  • Übernahme der Koordination der notariellen Vertragsentwürfe sofern gewünscht
  • Beratungen bei Erhalt von Schenkungen aus dem Ausland
  • Erstellung der Feststellungserklärungen für die Bewertung von Grundstücken

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