Erbschaftsteuer International – Ihr Steuerberater in Düsseldorf
Erbschaftsteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, die durch rechtzeitige Beratung und Planung minimiert oder sogar vermieden werden kann. Besonders bei Erbschaften im internationalen Zusammenhang gibt es durch die komplizierten internationalen Regelungen viel zu beachten, um die Erbschaftsteuer so gering wie möglich zu halten und nicht in die Steuerhinterziehungsfalle zu tappen. Häufig ist unbekannt, dass eine Erbschaft oder Schenkung (auch von einer im Ausland lebenden Person) bereits innerhalb von 3 Monaten ab Kenntniserlangung beim Finanzamt in Deutschland angezeigt werden muss.
- Welches Recht ist anwendbar, wenn ich als spanischer Staatsangehöriger in Deutschland lebe und versterbe und meine Erben leben in Portugal? Müssen in diesem Fall meine Erben in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?
- Ich lebe als Rentner auf Mallorca und meine Erben in Deutschland und mein Vermögen ist noch in Deutschland, kann ich vermeiden, dass spanisches Erbrecht anwendbar ist? Wo müssen meine Erben Erbschaftsteuer zahlen? Was ist die spanische Wertzuwachssteuer („plusvalia“)?
- Ich habe von meinem Onkel aus Kanada geerbt. Muss ich in Deutschland Steuern zahlen? Kann die kanadische „capital gain tax“ auf die deutsche Steuer angerechnet werden?
- Kann ich Erbschaftsteuer durch Wegzug nach Österreich vermeiden?
Wenn Sie sich solche oder ähnliche Fragen stellen, dann sollten Sie sich von uns beraten lassen. Als Steuerberater in Düsseldorf können wir auf langjährige Expertise im Bereich der Erbschaftsteuer und bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen im internationalen Kontext zurückgreifen. Durch regelmäßige Fortbildungen im Bereich der Erbschaftsteuer sind wir stets über die aktuellen Änderungen informiert, so dass wir Ihnen gerne als Ansprechpartner rund um das Thema Erbschaftsteuer international zur Seite stehen. Wir helfen Ihnen, die komplizierten internationalen Regelungen zu verstehen und kümmern uns um die rechtzeitge Anzeige der Erbschaft oder Schenkung und die korrekte Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.
Unsere Leistungen
- Beratung bei Erhalt einer Erbschaft aus dem Ausland oder erbschaftsteuerlichen Fragestellungen mit internationalem Bezug
- Erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gestaltungsberatung zur Steueroptimierung und Vermögensnachfolgegestaltung
- Anzeige von Erbschaften beim zuständigen Finanzamt und Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge
- Erstellung der Feststellungserklärungen für die Bewertung von Grundstücken
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (z.B. bei Grundstücksgemeinschaften oder Erbengemeinschaften)
- Umfassende Beratung in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
- Begutachtung von privatrechtlichen Verträgen und Testamenten unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten
- Unterstützung im Erbfall, z.B. Erbscheinbeantragung, Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
- Steuerliche Bewertung von Vermögen, insbesondere Grundstücken und Betriebsvermögen
- Prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche