Steuerberater Düsseldorf, Erbschaftsteuer & Schenkungssteuer

Erbschaftsteuer – Durch rechtzeitige Beratung Steuern sparen

Die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftsteuer in Deutschland sind komplex. Schnell werden Freibeträge verschenkt oder nicht voll ausgeschöpft, mit der Folge, dass hohe Erbschaftsteuern anfallen, die durch frühzeitige Beratung unter Umständen hätten minimiert oder vermieden werden können. Erbschaftsteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, so dass eine rechtzeitige Beratung und Planung zu empfehlen ist, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Als Steuerberater und Rechtsanwalt in Düsseldorf, beraten wir Sie umfassend zu steuerlichen und auch rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Erbschaftsteuer. Dabei greifen wir auf langjährige Expertise im Bereich der Erbschaftsteuer und bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen zurück.

Bereits zu Lebzeiten lassen sich im Wege der sog. vorweggenommenen Erbfolge (Schenkungen zu Lebzeiten) oder durch entsprechende testamentarische Gestaltungen Erbschaftsteuer sparen. Auch nach dem Erbfall gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die aus steuerlichen Gesichtspunkten eine Rolle spielen, wie zum Beispiel die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Haben mehrere geerbt, entsteht von Gesetzes wegen zunächst eine sog. Erbengemeinschaft. Hier gibt es entsprechende Besonderheiten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung als auch im Rahmen von eventuellen Einkünften der Erbengemeinschaft zu beachten.

Das Familienvermögen an die nächste Generation zu übertragen, die Steuerlast so minimal wie möglich zu halten und das im Einklang mit allen Familienmitgliedern zu erreichen, ist eine Herausforderung, der wir uns gerne mit Ihnen stellen.

Unsere Leistungen

  • Anzeige von Erbschaften beim zuständigen Finanzamt
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratung bei Erhalt einer Erbschaft aus dem Ausland
  • Beratung hinsichtlich der Ausnutzung von schenkungssteuerlichen Freibeträgen
  • Erstellung der Feststellungserklärungen für die Bewertung von Grundstücken
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (z.B. bei Grundstücksgemeinschaften oder Erbengemeinschaften)
  • Steuerliche Bewertung von Vermögen, insbesondere Grundstücken und Betriebsvermögen
  • Umfassende Beratung in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • Begutachtung von privatrechtlichen Verträgen und Testamenten unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten
  • Steuerliche Optimierung und Vermögensnachfolgegestaltungen
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. Erbscheinbeantragung, Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
  • Prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wissenswertes Erbschaftsteuer

Ablauf der Beratung

So vielschichtig wie der Erbfall selbst sind auch die Fragestellungen der steuerlichen Behandlung. Durch regelmäßige Fortbildungen im Bereich der Erbschaftsteuer, sind wir stets über die aktuellen Änderungen informiert, so dass wir Ihnen gerne als Ansprechpartner rund um das Thema Erbschaftsteuer zur Seite stehen. In einem ersten Beratungsgespräch erörtern wir daher im Detail Ihre erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Situation und bestimmen den Umfang Ihres Beratungsbedarfs. Selbstverständlich werden wir Ihnen anschließend eine erste Einschätzung des zu erwartenden Honoraraufwands mitteilen bzw. Ihnen einen Festpreis anbieten können.

In einem zweiten Schritt entwickeln wir die für Ihre Situation erforderliche maßgeschneiderte Lösung. Dabei werden wir Sie über jegliche Schritte durch schriftliche Erläuterungen und Beratungsgespräche informieren.

Sie haben Fragen ? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an.