Rechtsberatung Düsseldorf

Steuerstrafrecht – Ganzheitliche Beratung aus einer Hand

Als Steuerberater und Rechtsanwalt in Düsseldorf stehen wir Ihnen rund um das Thema Steuerstrafrecht beratend zur Seite und greifen hierbei auf unser Wissen aus zahlreichen Strafverfahren und strafbefreienden Selbstanzeigen zurück. Grundsätzlich ist es unser Ziel, die Einleitung eines Strafverfahrens durch die eine strafbefreinden Selbstanzeige zu vermeiden. Sollte es jedoch zu einem Strafverfahren kommen, übernehmen wir als Rechtsanwalt für Sie die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Eine Verteidigung allein durch den eigenen Steuerberater ist nur möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Durch unsere langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht und durch die Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater, können wir Sie von Beginn an ganzheitlich im Steuerstrafrecht beraten und verbinden dabei anwaltliches Know-how mit der Kenntnis der steuerlichen Praxis.

Ausländische nicht erklärte Einkünfte

Besonders im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften, haben wir die Erfahrung gemacht, dass oftmals fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass ausländische Einkünfte in der deutschen Steuererklärung nicht angegeben werden müssen. Einige typische Beispiele möchten wir hier gerne aufführen:

  • Ich habe meine ausländischen Einkünfte nicht angegeben, weil diese schon im Ausland versteuert wurden.
  • Ich war weniger als 183 Tage in Deutschland und habe daher keine Steuererklärung abgeben.
  • Das Haus, das ich geerbt habe, ist in Spanien. Die Erbschaft und auch ddie Mieteinnahmen wurden bereits in Spanien versteuert.

Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrglaube. Wenn Sie ausländische Einkünfte haben, erben oder eine Schenkung erhalten oder tätigen, ist eine steuerliche Beratung unerlässlich, um negative Konsequenzen und schlimmstenfalls ein Strafverfahren zu vermeiden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Einkünfte in der Vergangenheit korrekt erklärt wurden sind oder wenn Sie eine Erbschaft/Schenkung aus dem Ausland erhalten haben oder Schenkungen ins Ausland tätigen.

Diskretion

Unser Team unterstützt Sie professionell und diskret von der vorbeugenden legalen Gestaltung bis hin zur Vertretung in Steuerstrafverfahren. Als Rechtsanwalt und/oder Steuerberater ist man ausnahmslos Berufsgeheimnisträger. Als solche sind sie nicht nur zur Geheimhaltung berechtigt (z.B. Zeugnisverweigerungsrecht in Verfahren), sondern auch verpflichtet. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich gesetzlich auch auf unsere Mitarbeiter.

Gerne erörtern wir mit  Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihre aktuelle Situation und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten.

Unsere Leistungen

  • Umfassende Beratung bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige
  • Beratung bei laufenden Strafverfahren z.B. bei Steuerhinterziehung
  • Beratung bezüglich der Möglichkeiten eines Regressanspruches
  • Beratung zur Vermeidung einer Steuerhinterziehung

 

  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren
  • Verhandlung Strafmaß bei Steuerhinterziehung
  • Kontakt zu Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
  • Unterstützung bei Hausdurchsuchung, Beschlagnahme etc.