Transparente Kosten für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
Da jedem Fall ein anderer Sachverhalt zu Grunde liegt, kann an dieser Stelle kein konkretes Honorar genannt werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot für unsere Leistungen und erläutern Ihnen unsere Preise bevor wir für Sie tätig werden. So erfahren Sie vor der Erteilung des Auftrags eine möglichst genaue Kostenprognose, um keine böse Überraschung zu erleben.
Vergütungsverordnung
Steuerberater sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung abzurechnen. Diese gibt einen Gebührenrahmen für die Tätigkeiten eines Steuerberaters vor, innerhalb welcher das Honorar anzusetzen ist.
Die Vergütungsverordnung sieht beispielsweise die Wertgebühr für bestimmte Leistungen vor, z.B. für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung. Wertgebühren richten sich nach dem so genannten Gegenstandswert (Höhe der Einkünfte) und nach der Gewichtung der Gebühr, die sich nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit richtet.
Innerhalb des vorgegebenen Rahmens bestimmt der Steuerberater die Gebühr unter Berücksichtigung aller Umstände. Um den Umfang und den Schwierigkeitsgrad bestmöglich abschätzen zu können, fragen wir deswegen vorab grundsätzliche Informationen ab, um Ihnen dann ein individuelles Angebot unterbreiten zu können.
Pauschalhonorar
Für jährlich wiederkehrende Leistungen z.B. die Erstellung der jährlichen Steuererklärungen, Buchhaltung usw. ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorares möglich.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Nachricht. Oder fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot zur Erstellung Ihrer Steuererklärung an.