Privatpersonen sind bei mir ausdrücklich erwünscht!
„Machen Sie auch Steuererklärungen für Privatkunden?“ Diesen Satz hörte ich häufig während meiner Tätigkeit in einer Großkanzlei. In vielen Steuerkanzleien fühlen sich Privatpersonen oft vernachlässigt und bekommen das Gefühl vermittelt, dass die Steuerkanzleien große Kunden bevorzugen. Die Ausrichtung meiner Kanzlei legt primär Wert auf die persönliche steuerliche Beratung von Privatpersonen. Gerne biete ich Ihnen meinen Service als mobiler Steuerberater an und berate Sie zu allen steuerlichen Fragen auch in Ihrer Wohnung. Auf Wunsch erstelle ich Ihre Steuererklärung direkt bei Ihnen vor Ort.
Folgende Leistungen biete ich für Privatpersonen an:
Klassische Steuerberatung
- Erstellung der Einkommensteuererklärung unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten (Arbeitnehmereinkünfte, Kapitaleinkünfte, Renteneinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung für nebenberufliche Unternehmen, wie z.B. Betrieb einer Photovoltaikanlage
- Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung, sofern keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht
- Beratung bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten
- Beratung bei der Steuerklassenwahl
- Prüfung der Steuerbescheide
- Führung von Einspruchsverfahren
- Übernahme jeglicher Korrespondenz mit dem Finanzamt
- Führung von Finanzgerichtsprozessen
Ihr Vorteil: Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge. Wer sich eines Steuerberaters bedient, hat für die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit.
Weitere Leistungen
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung und -voranmeldungen bei Vermietung oder bei Betrieb einer Photovoltaikanlage
- Beratung bei der strafbefreienden Selbstanzeige im Zusammenhang mit Steuerverkürzung und -hinterziehung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (z.B. bei Grundstücksgemeinschaften oder Erbengemeinschaften)
Laut Pressemitteilung Nr. 424 des Statistischen Bundesamts vom 18.11.2010 kommt es bei ca. 88% der Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu Steuererstattungen. Im Jahr 2006 betrug der durchschnittliche Betrag der Erstattung 823 Euro! Möchten auch Sie wissen, ob Sie zu den 88% gehören?
Sprechen Sie mich gerne an und nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgespräches! |