Steuerfreie Überlassung von PC, Handy & Co. nur bei Zurechnung der Gegenstände beim Arbeitgeber
Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch den Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen…