Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei Versicherungserstattung
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 EUR…
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Rechts- und Steuerberatung Schmidt
Christian Schmidt
Rechtsanwalt | Steuerberater
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