Außergewöhnliche Belastung: Kurzes amtsärztliches Attest reicht bei nicht anerkannter Heilmethode
Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode sind auch dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt zum Nachweis der Erforderlichkeit der Behandlung nur eine…