• Login
  • Servicecenter
    • Wissenswerte Steuertipps
  • Jobs
  • Gebühren
  • Deutsch
    • Deutsch
    • English
Rechts- und Steuerberatung Schmidt
  • Home
  • Über uns
  • Rechtsberatung
    • Steuerstrafrecht
    • Erbrecht
  • Erben & Schenken
    • Erbschaftsteuer
    • Erbschaftsteuer International
    • Schenkungssteuer
  • Steuerberatung
    • Privatpersonen
    • Selbststaendige
  • Angebot Steuererklärung
  • Expat Beratung
    • … Für Expatriates
  • Digitale Steuerkanzlei
  • Kontakt
  • Menü Menü
Steuerberater Düsseldorf - News

Umsatzsteuer: Finanzverwaltung konkretisiert die neuen Pflichten für Verkaufsportal-Betreiber

Um Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (z. B. eBay) zu verhindern, werden Betreiber von Internet-Marktplätzen ab 2019 stärker in die Verantwortung genommen. Zu den gesetzlichen Neuregelungen hat die Verwaltung nun ein 10-seitiges Anwendungsschreiben veröffentlicht.

Hintergrund: Betreiber elektronischer Marktplätze müssen bestimmte Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzeichnen. Ansonsten – oder nachdem das Finanzamt Besteuerungsdefizite eines Händlers angezeigt hat und hierauf nicht reagiert wird – kann der Betreiber für die in den Verkäufen enthaltene Umsatzsteuer haften.

Die Neuregelungen gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2019. Die Haftung des Betreibers greift bei Drittlands-Unternehmern jedoch erst ab dem 1.3.2019 bzw. bei inländischen und EU/EWR-Unternehmern ab dem 1.10.2019.

Quelle | BMF-Schreiben vom 28.1.2019, Az. III C 5 – S 7420/19/10002 :002, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 206976
Zurück

Search

Categories

  • Aktuelle News
  • Alle Steuerpflichtige
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Freiberufler
  • Kapitalanleger
  • Rentner
  • Selbstständige
  • Vermieter

Archives

  • Februar 2023
  • November 2022
  • Oktober 2020
  • Februar 2020
  • Mai 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018

Schlagwörter

Alleinerziehende Arbeitszimmer Außergewöhnliche Belastung Baukindergeld Bitcoin Brexit Dienstwagen Doppelte Haushaltsführung Einnahmen-Überschussrechnung Elterngeld Energiepreispauschale Entfernungspauschale Erbschaftsteuer expenses Firmenwagen Handwerkerleistung Immobilien Investmentfonds Jahressteeurgesetz 2022 Kindergeld Kleinunternehmerregelung Krankenkasse Krankenversicherung Kryptowährung Minijob Nachzahlungszinsen Ordnungsgemäße Rechnung Schulgeld Solidaritätszuschlag Sonderausgaben Stipendium Umsatzsteuer Werbungskosten
Außergewöhnliche Belastung: Kurzes amtsärztliches Attest reicht bei nicht...Für die Einkünfteerzielungsabsicht entscheidend: Ist es eine Wohnung oder...
Nach oben scrollen
Beratungsgespräch vereinbaren
=
Datenschutzhinweis: Die Internetseite der Steuerberatungskanzlei Rechts- und Steuerberatung Schmidt enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
Wird geladen