Ihr Steuerberater in Düsseldorf für Berufssportler

Steuerberatung für Berufssportler

Bei Berufssportlern kommt es häufig vor, dass diese den Verein nach einer Saison verlassen und zu einem anderen Verein wechseln oder ein paar Jahre im Ausland tätig sind. Bei Zuzug oder Wegzug während des Kalenderjahres ist zwingend eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und beraten Sie umfassend, welche Kosten Sie als Werbungskosten steuermindernd geltend machen können.

Unsere Leistungen für Berufssportler

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung
  • Beratung bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten
  • Unterstützung bei der Rückforderung von deutschen Rentenversicherungsbeiträgen

Wissenswertes für Berufssportler

Besteuerung bei Ausübung einer Mannschaftssportart

Der Profisport ist in den letzten Jahren immer internationaler geworden. Immer mehr Profisportler kommen aus dem Ausland nach Deutschland. Mannschaftssportler wie z.B. Fußball-, Handball-, Volleyball- und Basketballspieler sind in der Regel bei einem Verein angestellt und erzielen somit als Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

In der Regel beginnen die Verträge während des Jahres zur neuen Saison. Die Berufssportler haben daher oft in der ersten Hälfte des Jahres im Ausland ihr Gehalt bezogen. In der zweiten Hälfte des Jahres erhalten sie ihr Gehalt von ihrem neuen deutschen Verein. In diesem Fall besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland.

Besteuerung bei Ausübung einer Einzelsportart

Berufssportler, die eine Einzelsportart ausüben, z.B. Tennisspieler oder Leichtathleten erzielen in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Einnahme aus Antrittsgeldern, Siegprämien, Werbe- und Sponsorverträgen fallen unter die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit.