Verlängerung der Abgabefrist
Die Einkommensteuererklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge. Wer sich von einem Steuerberater vertreten lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit.