Schneebeseitigung als haushaltsnahe Dienstleistung
Aufwendungen für die Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen können nach der Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg als haushaltsnahe Dienstleistungen anzusehen sein.
Das Finanzamt lehnte die geltend gemachten Kosten in der Steuererklärung ab, da das Schneeschippen nicht ausschließlich im Haushalt durchgeführt worden ist. Nach Ansicht der Richter dürfe die Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen nicht an der Grundstücksgrenze enden. Dies ergibt sich daraus, dass der Steuerpflichtige hier aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften auch zum Schneeräumen auf dem Gehweg vor seinem Grundstück verpflichtet ist.
Die Richter haben allerdings in ihrer Entscheidung die Revision zugelassen. Mittlerweile hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20.03.2014 das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt.
Somit sind Kosten der Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen entlang der Grundstücksgrenze als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigungsfähig.