Versicherungen – Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Bei Versicherungen gilt es zu unterscheiden, ob Versicherungen berufliche Risiken oder private Risiken abdecken. Je nach Art der Versicherung, können die Beiträge als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzbar sein.
Versicherungen als Werbungskosten geltend machen
- Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz),
- Unfallversicherung (für ausschließlich berufliche Unfälle),
- Diensthaftpflichtversicherung für öffentlich Bedienstete,
- Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen
- gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung,
- private Kranken- und Pflegeversicherungen,
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,
- Kfz-Haftpflichtversicherung,
- Lebensversicherungen (Abschluss vor 2005)
Bei Versicherungen, die sowohl berufliche als auch private Risiken abdecken, werden die Kosten in der Steuererklärung auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt.