Brille als Werbungskosten in Steuererklärung absetzbar?
Ob eine Brille als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar ist, hängt von der Art der Brille ab. Im Folgenden führen wir einige Beispiele auf, wann eine Brille absetzbar ist und wann nicht.
Normale Sehbrille
Generell sind die Kosten einer einfachen Sehbrille, die lediglich Ihre Sehschwäche ausgleicht, nicht als Werbungskosten absetzbar, auch wenn die Brille ausschließlich bei Ausübung Ihrer Berufstätigkeit genutzt wird. Das gleiche gilt auch für Kontaktlinsen. Wie häufig, gibt es auch hier eine Ausnahme. Handelt es sich bei der Sehschwäche um eine Berufskrankheit oder wurde diese durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen, können Sie die Sehbrille in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Weiterhin sind Reparaturkosten als Werbungskosten absetzbar, wenn Ihre steuerlich nicht abzugsfähige Brille während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit beschädigt wird.
Schutzbrille
Anders als die normale Sehbrille kann eine Schutzbrille im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Brille vor speziellen Gefahren einer bestimmten Berufstätigkeit schützen soll wie z.B. eine Schutzbrille für Chemiker im Labor oder eine Lichtschutzbrille für Piloten.
Brille als außergewöhnliche Belastung
Wenn Sie Ihre Brille nicht als Werbungskosten geltend machen können, besteht noch die Möglichkeit die Kosten für Ihre Brille als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Haben Sie beispielsweise in einem Jahr außergewöhnlich hohe Ausgaben wegen Ihrer Brille, zahlen Sie im Gegenzug weniger Steuern. In diesem Zusammenhang taucht jedoch ein wichtiger Begriff auf: Die zumutbare Eigenbelastung. Als zumutbare Krankheitsausgaben werden zwischen einem und sieben Prozent Ihrer gesamten Einnahmen (Gehalt, Miet- oder Zinseinnahmen) gesehen. Diese Grenze hängt zudem von Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.
Bei Fragen zu Ihren Werbungskosten, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.