Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Zu Prozesskosten zählen vor allem Anwalts- und Notarkosten sowie Gerichtskosten. Diese sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Es gibt keine pauschale Regelung, ob Prozesskosten abzugsfähig sind oder nicht, da dies von dem jeweiligen Sachverhalt abhängt, um den es geht.
Seit 2013 wurde der Abzug von Prozesskosten vom Gesetzgeber stark eingeschränkt, so dass grundsätzlich die Prozesskosten nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Nur in Ausnahmefällen sollen die Prozesskosten absetzbar sein und zwar dann, wenn „der Steuerpflichtige sonst Gefahr läuft seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen kann“. Wie genau allerdings „lebensnotwendig“ oder „üblicher Rahmen“ definiert ist, ist noch unklar, da es bisher dazu weder Urteile noch Erläuterungen der Finanzverwaltung gibt. Die weitere Entwicklung in diesem Punkt bleibt abzuwarten.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, welche Kosten wir in Ihrer Steuererklärung ansetzen können.