Umzugskosten absetzen – Neue Pauschale für 2014 und 2015
Für einen beruflich bedingten Umzug können Sie Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Mit BMF Schreiben vom 6.10.2014 wurden neu geltende Beträge sowohl für 2014 als auch für 2015 veröffentlicht. Die Höhe der Pauschbeträge richtet sich danach ob Sie verheiratet oder ledig sind.
Der Pauschbetrag für Umzugsauslagen beträgt:
Für Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte
- ab 1.3.2014: 1.429 €
- ab 1.3.2015: 1.460 €
Für Ledige
- ab 1.3.2014: 715 €
ab 1.3.2015: 730 €
Für Kinder oder Verwandte, die nach dem Umzug mit in der neuen Wohnung leben:
- zum 1.3.2014: 315 €
- zum 1.3.2015: 322 €