Untätigkeitseinspruch, wenn sich das Finanzamt ewig Zeit lässt
Sobald die Steuererklärung eingereicht ist und dem Finanzamt alle Unterlagen und Informationen von Ihnen vorliegen, dauert es in der Regel fünf bis acht Wochen, bis Sie Ihren Steuerbescheid erhalten. Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärungen in der Reihenfolge des Eingangs, so dass es insbesondere in den Monaten Ende Mai und Anfang Juni zu Engpässen kommen kann.
Eine bestimme Frist für die Bearbeitung Ihrer Steuerunterlagen gibt es nicht. Allerdings darf sich das Finanzamt auch nicht ewig Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate ohne Rückmeldung, können Sie Untätigkeitseinspruch beim Finanzamt einlegen. Sollte das Finanzamt dann immer noch nicht tätig werden, kann Untätigkeitsklage beim Finanzgericht eingereicht werden.
Sprechen Sie uns an! Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und bei der Kommunikation mit dem Finanzamt.