Steuerberatung für Rentner im Ausland
Das Finanzamt Neubrandenburg ist für alle Rentner zuständig, die im Ausland leben und aus Deutschland ihre Rente erhalten. Laut Angaben der Bundesregierung sind das über 500.000 Rentner. Obwohl kein deutscher Wohnsitz besteht, müssen in der Regel deutsche Renteneinkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht versteuert werden. Das Finanzamt Neubrandenburg verschickt daher Steuerbescheide an die im Ausland lebenden Rentner.
Oft keine Steuerpflicht bei Abgabe einer Steuererklärung
Die meisten Rentner müssen jedoch keine Steuern bezahlen, wenn sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und eine Steuererklärung abgeben, da die Freibeträge höher sind, als die zu versteuernden Renten.
Sollten Sie bereits einen Steuerbescheid erhalten haben, sollten Sie unverzüglich handeln, sonst kann bei Bestandskraft (d.h. die Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen) die festgesetzte Steuer beim Rententräger verlangt werden oder durch die europäische Amtshilfe sogar im Ausland vollstreckt werden.