Berufskleidung als Werbungskosten absetzbar?
Kosten für typische Berufskleidung können Arbeitnehmer als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung absetzen und mindern somit ihre Steuer. Dies gilt jedoch nicht für jedes Hemd und jede Hose, denn nur Kosten für berufstypische Kleidung können geltend gemacht werden. Als berufstypische Kleidung gilt Kleidung, die für die Berufsausübung notwendig ist und üblicherweise auch nur während der Berufsausübung getragen wird, wie beispielsweise Kosten für Schutzbekleidung, z.B. Arbeitskittel oder Sicherheitsschuhe. Auch weiße Berufskleidung bei ärzten, Piloten usw. werden von den Finanzbehörden als Werbungskosten anerkannt.
Privates Tragen von Berufskleidung?
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass sobald eine private Nutzung des Kleidungsstücks möglich ist, der Werbungskostenabzug der Kleidung nicht zulässig ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Berufskleidung auch tatsächlich nur während der Berufsausübung getragen wird (Aktenzeichen IV R 13/90). So ist beispielsweise ein dunkler Anzug für Anwälte nicht in der Steuererklärung absetzbar.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Bei berufstypischer Kleidung können Sie neben den Anschaffungskosten auch die Reinigungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie Ihre Arbeitskleidung in der privaten Waschmaschine waschen, benutzt das Finanzamt bestimmte Regelsätze für den Abzug als Werbungskosten.
Bei Fragen zu Ihren Werbungskosten, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!