Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner
Der Gesetzgeber hat aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 § 2 Absatz 8 EStG eingeführt, nach welchem die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften gilt. Die Neuregelung gilt für alle noch nicht bestandskräftig festgesetzten Einkommensteuerfälle.