Spenden richtig nachweisen
Spenden muss das Finanzamt nur anerkennen, wenn die Formvorschriften erfüllt sind. Das heißt konkret, dass das Finanzamt eine Spende nur dann akzeptiert, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung – also eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster – belegt ist. Die Finanzverwaltung hat neue Vordrucke veröffentlicht, welche der Spendenempfänger spätestens ab 1. Januar 2015 verwenden muss.
Die Zuwendungsbestätigung enthält unter anderem Angaben zur Art der Spende, die Spendensumme und bestätigt, dass die Zuwendung nur für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird. Wichtig ist, dass dem Finanzamt die Originalspendenbescheinigung vorgelegt werden muss.
Bei Spenden bis 200 Euro reicht allerdings ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking (vgl. § 50 Absatz 2 Nr. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung)