Teil 1: Selbstständigkeit in Deutschland – Freiberufler oder Gewerbe?
In Deutschland unterscheidet man bei der Selbstständigkeit zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. In einem ersten Schritt sollte geprüft werden, welche Art der Tätigkeit ausgeführt wird, um dann eine korrekte Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit vornehmen zu können.
Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz zählt zu den freiberuflichen Tätigkeiten die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit und die selbständige Tätigkeit von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Ingenieuren, Architekten, Wirtschaftsprüfenr, Steuerberatern, beratenden Betriebswirten, Buchprüfern, Heilpraktikern, Dentisten, Journalisten, Dolmetschern und ähnlichen Berufen.
Da nicht alle Berufe im Einkommensteuergesetz aufgeführt sind, kann es in einigen Fällen schwierig sein zu entscheiden, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt oder eine gewerbliche.
Kriterien zur Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gebwerbe
Es gibt zwei Hauptkriterien, die die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbe ermöglichen:
- Freiberufler bieten in der Regel reine Dienstleistungen an. Um diese Dienstleistungen ausführen zu können, müssen sie nicht am freien Handel teilnehmen oder Waren produzieren.
- Das zweite Kriterium ist, dass für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine künstlerische Begabung erforderlich ist.
Kreative Berufe: Freiberufler oder Gewerbe?
Hier ist die Rechtslage sehr komplex. Grundsätzlich gilt: Künstler oder Publizisten sind diejenigen, die sich hauptberuflich mit Musik, bildender oder darstellender Kunst, Journalismus oder Schriftstellerei beschäftigen. Diese Berufe werden als freiberufliche Tätigkeit betrachtet. Anders ist es bei Berufen wie Graphiker, Werbetexter und Designer. Solange man sich an exakte Vorgaben des Auftraggebers halten muss, zählen diese Berufe zu einer gewerblichen Tätigkeit.
Es ist jedoch auch möglich, dass beispielsweise Graphiker eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, so dass eine genaue Überprüfung der vorliegenden Tätigkeit erforderlich ist.
Was sind die Vorteile und steuerlichen Konsequenzen?
- Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.
- Freiberufler sind kein Mitglied der IHK.
- Freiberufler sind nicht bilanzierungspflichtig. Die Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung reicht aus.
Da die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit nicht immer einfach ist, ist es empfehlenswert die Art der Tätigkeit im Detail zu überprüfen, um eventuelle negative Konsequenzen zu vermeiden.