Formale Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Die formellen Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ergeben sich nicht aus dem Gesetz, sondern wurden vom Bundesfinanzhof in verschiedenen Urteilen entwickelt. Das Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Lose Einzelblätter sind nicht ordnungsgemäß. Das Fahrtenbuch kann nur berücksichtigt werden, wenn es für das gesamte Geschäftsjahr geführt wird.
Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
- Eintragung des amtlichen Kennzeichens in das Fahrtenbuch
- Eine zeitnahe Erstellung des Fahrtenbuchs ist erforderlich; es sollte täglich geführt werden, auch bei mehrtägig andauernden Reisen
- Jede Fahrt muss einzeln aufgelistet werden
- Angabe des Datums und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich / beruflich veranlassten Fahrt
- Bei der Angabe der Kilometer sind Rundungen vor dem Komma unzulässig. Eine zulässige Rundung wäre ein Wert von 108 km anstelle 108,4 km bzw. 45 km anstelle 44,7 km.
- Reiseziel genau benennen (Ort, Straße und Hausnummer). Die bloße Ortsangabe genügt nicht.