Werbungskosten bei Vermietung
Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung anzusetzen und können so Ihre Steuerlast reduzieren.
Mögliche Werbungskosten für Vermieter
- Maklergebühren
- Annoncen
- Gartenpflege
- Kosten für Hausverwaltung
- Schönheitsreparaturen
- Stundung von Zinszahlungen oder Versicherungsbeiträgen
- Fahrtkosten zum Vermietungsobjekt pauschal mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer
- Instandhaltungsaufwendungen (Vorsicht, wenn innerhalb der ersten 3 Jahre seit Anschaffung mehr als 15% der Gebäudekosten aufgewendet werden, da dies dann zu nachträglichen Herstellungskosten führt, die dann lediglich wie das Gebäude mit 2% bzw. 2,5% pro Jahr als Abschreibung abgesetzt werden können)
- Darlehenszinsen
Beispiel:
Aufwendungen für einen selbstständigen Hausmeister sind als Werbungskosten zu betrachten. übernimmt jedoch ein Mieter oder Angehöriger diese Tätigkeit, muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden bzw. eine geringfügige Beschäftigung vorliegen, damit die Kosten absetzbar sind. Weiterhin ist zu beachten, dass wenn Sie selbst die Tätigkeit als Hausmeister übernehmen, Ihre Arbeitsleistung nicht absetzbar ist, das benötigte Werkzeug, die Fahrtkosten oder das Material jedoch wohl.
Häufig übersehen wird auch, dass Werbungskosten schon vor Vermietung – die sogenannten vorweggenommene Werbungskosten, z.B. Renovierung vor Einzug Mieter – oder nach Ende der Vermietung – die sogenannten nachträgliche Werbungskosten, z.B. weitere Darlehenszinsen, Erstattung von Nebenkosten an Mieter – entstehen können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass jeder Einzelfall anders behandelt wird und somit gesondert geprüft werden sollte.
Sie planen umfangreiche Instandhaltungs oder Modernisierungsmaßnahmen und möchten wissen, wie diese steuerlich zu behandeln sind? Als Steuerberater in Düsseldorf haben wir langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Vermietern. Lassen Sie sich von uns beraten – wir helfen Ihnen, Ihre Steuerlast zu reduzieren.