Häusliches Arbeitszimmer
Lange war unklar, ob ein Arbeitszimmer auch teilweise abgezogen werden kann. Der Große Senat hat inzwischen entschieden, dass ein Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden kann, wenn der Raum gemischt genutzt wird z.B. bei einer typischen Arbeitsecke im Wohnzimmer.
Voraussetzung für ein häusliches Arbeitszimmer ist neben einem büromäßig eingerichteten Raum, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, können die Kosten nicht abgezogen werden.