Besteuerung in Deutschland -Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und jedes Jahr kommt eine Vielzahl neuer Gesetze hinzu, so dass es häufig nicht leicht zu erkennen ist, ob eine Verpflichtung besteht, eine Steuererklärung abzugeben. Im Folgenden stellen wir allgemeine Regeln vor, wann eine Abgabepflicht besteht und wann nicht.
Grundsätzliches – Einkunftsarten
Grundsätzlich gilt, dass bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, jeder mit seinen weltweiten Einkünften steuerpflichtig ist, so dass immer alle weltweiten Einkünfte offengelegt werden müssen. Sofern ausländische Einkünfte vorliegen, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob diese Einkünfte auf Grund von besonderen Abkommen (z.B. DBA) in Deutschland steuerfrei sind.
Zu den Einkunftsarten gehören
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 (z.B. Renten, private Veräußerungsgeschäfte)
Keine Abgabepflicht – Wann muss ich keine Steuererklärung abgeben
In folgenden Fällen sind Sie von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit:
- Single und lediglich deutsche Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
- Geringes Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder Renteneinkünften: Der Grundfreibetrag im Jahr 2018 liegt bei 9.000 Euro für Singles und 18.000 Euro für Verheiratete bzw. bei eingetragenen Lebenspartnern
- Verheiratete mit der Steuerklassenkombination IV/IV und lediglich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit
Hinweis: Wir empfehlen grundsätzlich überprüfen zu lassen, ob es sich dennoch lohnt eine Steuererklärung abzugeben und Sie mit einer Steuererstattung rechnen können.
Abgabepflicht – Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht in folgenden Fällen:
Weitere Einkünfte
- Erzielung von zusätzlichen Einkünften wie z.B. Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Renten
- Erzielung von Kapitalerträgen (nicht nur bei deutschen Banken), die den Freibetrag in Höhe von 801 € für Alleinstehende und 1.602 € für Verheiratete übersteigen
- Erhalt einer Abfindung und Anwendung der günstigen Fünftelregelung
Steuerklassen
- Erhalt von Arbeitslohn bei Steuerklassenkombination III/V (für Verheiratete)
- Gleichzeitiger Lohn von mehreren Arbeitgebern (zweite Tätigkeit wird nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet)
Lohnersatzleistungen
Sofern eine der folgenden Lohnersatzleistungen bezogen wird, besteht die Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben:
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Insolvenzgeld
Diese Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöhen den persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen.
Ausländische Einkünfte
Sobald ausländische Einkünfte erzielt werden, besteht eine Abgabeverpflichtung der deutschen Steuererklärung:
- Ausländische Renten
- Ausländische Mieteinnahmen (aus nicht EU-Ländern, Spanien oder Finnland)
- Ausländische Dividendenzahlungen
- Ausländischer Arbeitslohn
- Sonstige ausländische Einkünfte
Sonstiges
- Eintragung von Freibeträgen in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- Geltendmachung eines Verlustvortrages
Gerne können Sis uns kontaktieren, wenn Sie wissen möchten, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder ob es sich eventuell für Sie lohnt. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.